AGB
OYOS – Technopark Winterthur
Markus Loiola
Technoparkstrasse 2
8406 Winterthur
+41 52 551 51 15
info@oyos.ch
UID: CHE-291.603.110
CH-ID: CH-020-4076776-9
EHRA: 1526736
Stand: Winterthur, 23.07.2023
Allgemeine Geschäftsbedingungen im Bereich Webentwicklung und -Gestaltung der OYOS GmbH
1. Geltungsbereich
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB» genannt) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der OYOS GmbH (nachfolgend «OYOS», «wir», «OYOS GmbH», oder «Auftragnehmer» genannt) und dem Kunden (nachfolgend «Kunde», «Sie» oder «Auftraggeber» genannt) für Dienstleistungen (nachfolgend «Leistungen» genannt), die auf unserer Webseite www.oyos.ch (nachfolgend «Website» genannt) angeboten oder mit dem Kunden besonders vereinbart werden.
Handelsregister-EintragEingetragener Firmenname: OYOS GmbH
Handelsregister Nr: CHE-291.603.110
Mit dem Kunden abgeschlossene Einzelvereinbarungen gehen den vorliegenden AGB vor.
Entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt. Die OYOS GmbH behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Alle Änderungen werden mit
der Veröffentlichung der neuen AGB auf der Website wirksam. Der massgebliche Zeitpunkt für die Anwendbarkeit der gültigen AGB ist das Datum der Annahme unserer Offerte.
Bitte lesen Sie diese AGB sorgfältig durch, bevor Sie eine Offerte akzeptieren. Durch die Annahme der Offerte erklären Sie sich mit den nachstehenden Bedingungen sowie unserer Datenschutzerklärung einverstanden und erklären, dass Sie befugt sind, rechtsverbindliche Verträge abzuschliessen, und mindestens 18 Jahre alt sind.
2. Angebotene Leistungen
Wir erbringen grundsätzlich Leistungen in folgenden Bereichen:
Beratungsaufträgen und Dienstleistungen aller Art in den Bereichen Werbung und Kommunikation, Strategieentwicklung, Organisation, Konzeption, Kreation und Realisation, Entwicklung von Webapplikationen (Software), Erstellen von Webportalen, Webseiten und UserInterfaces, sowie Interaction Design. Die Gesellschaft kann Patente, Marken und andere Immaterialgüterrechte sowie Lizenzrechte daran erwerben, halten, verwerten oder verkaufen. Die Gesellschaft bezweckt die Erbringung von Dienstleistungen und den Verkauf von Produkten im Bereich der elektronischen Medien und der Informatik, besonders im Bereich des Performance Marketings. Die OYOS GmbH behält sich das Recht vor, die Leistungen jederzeit zu ändern. Die Gesellschaft bezweckt die Entwicklung und Verwaltung von Handelsalgorithmen sowie Dienstleistungen rund um alternative Zahlungsmethoden und Blockchain. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.
3. Annahme der Offerte/Vertragsabschluss
Unsere schriftlichen Offerten sind vom Datum der Ausstellung an 14 Tage gültig, sofern auf der Offerte keine andere Gültigkeitsdauer angegeben ist. Mit der schriftlichen Annahme der Offerte akzeptiert der Auftraggeber die in der Offerte aufgeführten Leistungen zu den Bedingungen in diesen AGB. Ein verbindlicher Vertrag entsteht mit der schriftlichen Bestätigung der Auftragsausführung oder mit Beginn der Leistungserbringung durch die OYOS GmbH. E-Mails sind mangels anderslautender Vereinbarung der Schriftlichkeit gleichgestellt. Im Falle der Annahme der Offerte nach Ablauf der 14 tägigen Frist der erstellten Offerte, behält sich die OYOS GmbH vor selbst zu entscheiden, ob und in welcher Form wir den Auftrag annehmen. Für allfällige Änderungen wird eine zusätzliche und unabhängige Offerte erstellt, welche die Punkte der akzeptierten Offerte ergänzt.
4. Vertragspflichten der OYOS GmbH
Die OYOS GmbH ist zur sorgfältigen, gewissenhaften und getreuen Ausführung der Leistung verpflichtet. Ein bestimmter Erfolg ist nicht geschuldet. Die OYOS GmbH ist verpflichtet, gehörig ausgebildete und mit den nötigen Fachkenntnissen versehene Mitarbeiter einzusetzen und diese bei der Auftragsausführung fortlaufend zu betreuen und zu kontrollieren. Die OYOS GmbH bemüht sich, dass ein Kunde mehrheitlich von der gleichen Person betreut wird, kann dies jedoch nicht garantieren. Die OYOS GmbH ist zu allen Handlungen ermächtigt, die zur ordnungsgemässen Ausführung des Auftrags gehören. Sie wird den Kunden regelmässig oder auf Verlangen über den Stand der Leistungen informieren und darüber Rechenschaft ablegen.
5. Mitwirkungspflichten des Kunden
Die OYOS GmbH erbringt ihre Leistungen auf der Grundlage der Informationen, die vom Kunden erteilt werden. Der Kunde ist verpflichtet, der OYOS GmbH nach Kräften zu unterstützen und alle zur ordnungsgemässen Auftragsausführung notwendigen Informationen und Unterlagen rechtzeitig und korrekt gemäss der Vorgabe der OYOS GmbH zur Verfügung zu stellen. Für die sachliche Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Auf Verlangen der OYOS GmbH hat der Kunde die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen. Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht, trägt er die Folgen einer solchen Pflichtverletzung. Insbesondere hat er die OYOS GmbH für einen allfälligen Mehraufwand zu entschädigen.
6. Termine
Allfällige Termine für die Durchführung der vereinbarten Leistungen werden mit dem Kunden vereinbart. Terminvereinbarungen können über unser Online-Reservations-System, telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Der Vertrag über den Leistungsbezug kommt mit unserer Terminannahmebestätigung per E-Mail, Video-Call oder telefonisch zustande. Die OYOS GmbH behält sich das Recht vor, einen Termin aufgrund unvorhergesehener Umstände (z.B. Krankheitsfälle beim Personal) ohne Kosten- und Entschädigungsfolgen abzusagen oder zu verschieben.
Sollte der Kunde den vereinbarten Termin, aus welchen Gründen auch immer, nicht wahrnehmen können, hat er diesen spätestens 24 Stunden vor Beginn der Leistungserbringung telefonisch oder per E-Mail abzusagen. Dabei gilt eine Verspätung von 15 Minuten als Nichtwahrnehmen des Termins. Dabei behält sich die OYOS GmbH das Recht vor, die gebuchte Leistung (mindestens jedoch den Betrag von CHF 250.- exkl. MWST) in vollem Umfang in Rechnung zu stellen, es sei denn, der Kunde könne mittels Arztzeugnis den Nachweis erbringen, dass er weder in der Lage war, den Termin wahrzunehmen noch diesen rechtzeitig abzusagen.
7. Leistungsänderung
Die OYOS GmbH wird Änderungswünsche in der Leistungserfüllung durch den Kunden nicht Rechnung tragen. Soweit sich die Umsetzung der gewünschten Änderungen auf die Vertragsbedingungen auswirkt, insbesondere auf den Aufwand der OYOS GmbH oder den Zeitplan, vereinbaren die Parteien eine angemessene Anpassung der Vertragsbedingungen, insbesondere eine Erhöhung der Vergütung und eine Verschiebung allfällig vereinbarter Termine.
8. Beizug von Dritten
Die OYOS GmbH ist berechtigt, für die Erfüllung des Auftrags nach eigenem Ermessen ohne vorgängiger Zustimmung des Auftraggebers Dritte beizuziehen. In diesem Fall sorgt die OYOS GmbH dafür, dass die vertraglichen Pflichten der OYOS GmbH durch den Dritten eingehalten werden. Bei verspäteter Leistungserbringung durch Dritte ist die OYOS GmbH von jeglicher Haft entbunden und der Kunde hat direkt die Dritten haftbar zu machen. Die OYOS GmbH ist in einem solchen Fall dazu verpflichtet die der OYOS GmbH zur Verfügung stehenden Kontaktdaten an den Kunden weiterzuleiten. Die OYOS GmbH händigt ausserdem alle der zu diesem Fall uns bekannten Informationen und Unterlagen, welche nicht der Schweigepflicht oder dem Betriebsgeheimnis der OYOS GmbH unterstehen dem Kunden aus.
9. Vergütung, Spesen und Steuern
Die Vergütung erfolgt grundsätzlich nach Zeitaufwand zu den auf der Webseite oder in der Offerte mitgeteilten Preisansätzen. Die OYOS GmbH behält sich das Recht vor, ihre Preisansätze jederzeit zu ändern. Die Vergütung wird zu den zum Zeitpunkt der erstellten Offerte angebotenen Preisansätzen verrechnet. Spesen und sonstige Auslagen sind in der Vergütung nicht inbegriffen und werden dem Kunden separat zu den effektiven Kosten bzw. branchenüblichen Sätzen in Rechnung gestellt, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde. Die Vergütung und die Spesen verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer und allfälligen weiteren gesetzlichen Abgaben.
10. Rechnungsstellung
Die OYOS GmbH stellt nach Abschluss der Leistungserbringung bzw. monatlich für die von ihr erbrachten Leistungen und angefallene Spesen und Steuern Rechnung. Die Rechnung enthält eine detaillierte Aufstellung über das Datum der erbrachten Leistungen, die Aktivitäten sowie den Zeitaufwand und der zu bezahlenden Spesen und Steuern. Die OYOS GmbH ist auch berechtigt, für bereits geleistete Leistungen und Auslagen Zwischenrechnungen zu stellen. Die OYOS GmbH kann auch angemessene Kostenvorschüsse auf zu erbringenden Leistungen und Auslagen vor Beginn der Leistungserbringung verlangen.
Die Vergütung mit den Spesen und Steuern sind 10 Tage nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.
11. Urheberrecht
Die OYOS GmbH behält in vollem Umfang sämtliche ihr zustehenden Urheberrechte an den
Arbeitsergebnissen. Sie räumt dem Kunden ein zeitlich und örtlich unbeschränktes, widerrufliches, ausschliessliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen ein.
12. Geheimhaltung
Die OYOS GmbH ist verpflichtet, Dritten gegenüber strengstes Stillschweigen über alle ihr vom Kunden anvertrauten oder sonst bekannt gewordenen geschäftlichen, betrieblichen oder technischen Informationen und Vorgänge zu wahren, welche vertraulichen Charakter haben. Diese Pflicht besteht über die Beendigung des Vertrags uneingeschränkt fort.
Im Rahmen ihrer Beratertätigkeit ist die OYOS GmbH berechtigt, andere Drittfirmen beizuziehen. Die OYOS GmbH haftet dabei nicht für die Drittfirmen. Vertrauliche Daten des Kunden, wie Produktionsabläufe, Vertriebskanäle, Kundenlisten usw., dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung an Drittfirmen weitergegeben werden.
13. Aufbewahrung von Unterlagen/Zurückbehaltungsrecht
Die OYOS GmbH hat die vom Auftraggeber erhaltenen Unterlagen aller Art (z.B. Urkunden, Verträge, Vermerke, Korrespondenzen etc., gleichgültig, ob im Original, als Kopie oder im Entwurf) sorgfältig aufzubewahren und verwendet diese nur in direktem Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags, oder soweit eine gesetzliche Pflicht besteht.
Die OYOS GmbH behält sich das Recht vor, die ihr überlassenen Unterlagen bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen zurückzubehalten.
14. Gewährleistung
Soweit die Leistungen mangelhaft sind, beschränkt sich der Anspruch des Kunden, soweit gesetzlich zulässig, nach Wahl der OYOS GmbH auf Nachbesserung, Minderung oder Ersatz.
15. Haftung
Die OYOS GmbH erbringt die vereinbarten Leistungen mit der nötigen Sorgfalt. Die OYOS GmbH haftet für Schäden, soweit sie ihre direkte Ursache in einer nachgewiesenen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung der vertraglichen Pflichten oder anderer Sorgfaltspflichten durch die OYOS GmbH haben und diese durch die Betriebshaftpflichtversicherung der OYOS GmbH gedeckt sind. Soweit gesetzlich zulässig, ist jede weitere Haftung aus Vertrag oder aus einem anderen Rechtsgrund ausdrücklich ausgeschlossen.
16. Höhere Gewalt
Im Falle höherer Gewalt, d.h. bei Eintritt von Ereignissen ausserhalb der Kontrolle der betroffenen Partei (wie beispielsweise bei behördlichen Anordnungen und Massnahmen, Arbeitskonflikten, Fällen von Naturkatastrophen, Epidemien und Pandemien), welche die Leistungserfüllung wesentlich beeinträchtigen oder verunmöglichen, hat die betroffene Partei die andere Partei von der Art des betreffenden Ereignisses und seiner voraussichtlichen Dauer so rasch wie möglich schriftlich zu benachrichtigen. In diesem Fall ist die betroffene Partei berechtigt, die Erfüllung ihrer Leistung im Umfang der Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben, hat aber bei Dahinfallen des betreffenden Ereignisses die Leistungserbringung umgehend wieder aufzunehmen. Die Parteien werden sich in guten Treuen bemühen, die Auswirkungen eines Ereignisses von höherer Gewalt so weit als möglich zu reduzieren.
17. Beendigung des Vertrags
Der Vertrag endet durch Erfüllung der vereinbarten Leistungen, durch Ablauf der vereinbarten Laufzeiten oder durch Kündigung. Soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde, kann der Auftrag mit einer Frist von 30 Tagen auf das Monatsende gekündigt werden. Aus wichtigem Grund kann der Auftrag mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Als wichtiger Grund gilt jeder Umstand, der es der kündigenden Partei nach Treu und Glauben unzumutbar macht, am Vertrag festzuhalten, namentlich die Eröffnung des Konkurses, eines Nachlass- oder eines ähnlichen Verfahrens über den Kunden. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
18. Datenschutz
Die OYOS GmbH erhebt und verarbeitet nur personenbezogene Daten, die zur Durchführung des mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrags notwendig sind im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere unter Beachtung der geltenden Datenschutzgesetze. Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, Ihrer Rechte und damit zusammenhängender Fragen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter https://oyos.ch/datenschutz, welche einen integrierenden Bestandteil dieser AGB bildet.
19. Salvatorische Klausel
Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB aus irgendeinem Grund rechtswidrig, ungültig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Sofern nichts anderes vereinbart, gilt die unwirksame Bestimmung als durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der Bestimmung und dem Willen der Parteien zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses weitestgehend Rechnung trägt. Gleiches gilt für eventuelle Lücken in diesen AGB.
20. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf diese AGB, die darauf beruhenden Vertragsbeziehungen und allfällige Streitigkeiten findet ausschliesslich materielles schweizerisches Recht Anwendung. Der Gerichtsstand für natürliche Personen ist der Sitz der OYOS GmbH. Für juristische Personen gilt ausschliesslich der Sitz der OYOS GmbH als Gerichtsstand.